GeistesWelt

June 22, 2009

Präventionsstaat Deutschland

Filed under: Gesellschaft

Die Steigerungsform des Überwachungsstaates ist ein Präventionsstaat. Der Überwachungsstaat will alles von seinem Bürger (Untertanen) wissen. Der Präventionsstaat will den Bürger im Vorfeld vor dissidentem Verhalten “bewahren”. Vom Selbstverständnis ist die BRD schon ein Präventionssstaat.

Das Gift der gesellschaftlichen Unfreiheit ist ein stilles Gift, welches man gerne übersieht um keine schweren Gedanken zu bekommen. Man schaut weg, solange man sich in “gesellschaftlich aktzeptieren Bahnen” bewegt, an denen die Mehrzahl der Bevölkerung sich orientiert. So funktioniert es auch in jeder Diktatur: in Sovjet-Russland oder im Iran! Die meisten würden auch dort ein völlig normales Leben führen. Dissidenten werden ausgegrenzt und als “Störenfriede” stigmatisiert, die selber Schuld wären.

Bei der Beurteilung einer Gesellschaft lohnt es immer darauf zu achten, wie mit “verteufelten” Minderheiten umgegangen wird. In Deutschland sind dies “Nazis”, die man wegen “Meinungsverbrechen” einsperrt und Sexualstraftäter für die nach Willkür eine “Sicherheitsverwahrung” angeordnet werden kann. Auf unbegrenzte Zeit können sie ihrer Freiheit nach dem Absitzen ihrer Strafe beraubt werden, wenn so genannten “Gutachter” von einer erhöhten (1) Rückfallgefahr ausgehen. Begründet wird diese mit der Rückfallgefahr und nicht mit einer Sühnevorstellung aufgrund einer Tat. All die Jahre sitzt man hinter Gittern oder in einer forensischen Einrichtung aus dem Grund, weil die Gesellschaft einem zutraut etwas “kriminelles” tun zu können. Man sitzt also schon vor einer potentiellen Tat in einem Gefängnis. Wenn man sich das vor Augen führt wird klar, dass hier klassische rechtstaatliche Prinzipien über Bord geworfen werden.

Man kann es in kleinen Artikeln greifen, hier einer der “Süddeutschen”:

Eigentlich hat der 31-jährige Sexualmörder Daniel I. seine Haftstrafe bereits abgesessen - aus dem Gefängnis kommt er trotzdem nicht so bald heraus: Der Regensburger ist der erste Straftäter Deutschlands, der nach Verbüßung einer Jugendstrafe zur nachträglichen Sicherungsverwahrung verurteilt wurde. Das Landgericht Regensburg entschied am Montag, dass von Daniel I. nach wie vor eine erhebliche Gefahr ausgehe und er deshalb auf unbestimmte Zeit nicht freigelassen werden könne.

Ungefähr 10 Jahre saß der Mörder aufgrund eines Mordes an einer Sozialpädagogin in einem Jugendgefängnis. Ob man nach 10 Jahren Gefängnis rückfallgefährdet ist oder nicht kann keiner wissen und regulär hat er ein Recht darauf nach dem Verbüßen einer Freiheitsstrafe dann auch wieder freigelassen zu werden. Bei einem Rückfall müßte er dann mit einer lebenslänglichen Strafe rechnen. Er wäre dann nach Entlassung fast 50 Jahre alt. An für sich schon ein Grund nicht mehr rückfällig zu werden. Dieses Vorgehen wäre von außen nachvollziehbar, orientiert es sich an Fakten. So aber werden “Gutachter” zum Herren über Freiheit oder Gefangenschaft und diese richten über fiktionale Taten des Täters. Man sieht, es ist bei ihnen nicht viel anders als bei den Hexenprozeßen.

Link bei Wikipedia zum Präventionsstaat. Man findet dort auch vieles, was in der BRD bereits realisiert worden ist ohne, dass sich groß einer daran stören würde. Das alte Deutschland schlief die ganze Zeit nur. Nun erwacht es.

(1) erhöht ist nicht ganz richtig, denn ein Gutachter muß zu 100% attestieren, dass seiner Meinung nach kein Rückfall geschehen wird. Da dies kaum einer zu 100% attestieren will und wird sind so genannte “Sicherheitsverwahrungen” zeitlich oft nicht absehbar.

10 Comments »

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  1. Der Mann hätte sofort lebenslänglich kriegen sollen, der gehört von der Strasse. Ein schlechtes Beispiel für Präventivstrafen, ein gutes Beispiel für die Verwahrlosung des Jugendstrafrechts.

    Comment by Silberlöffel — June 22, 2009 @ on June 22, 2009 at 10:56 pm.

  2. Ich stimme Deiner Kritik, wenn sich diese auf die Gefahr bezieht, dass man unter dem Vorwand “Kampf gegen Rechts” oder “Kinderpornographie” unliebsame Menschen wegen ihrer Meinung (”präventiv”!) zum Schweigen bringen kann.
    Aber so ein Sexualstraftäter, sorry, das ist eine andere Kategorie. Gewiss können sich Gutachten, auf welchen solche Entscheidungen beruhen, auch irren (Anmerk.: sehr oft morden und/vergewaltigen Täter, welchen man zuvor eine positive Prognose ausgestellt hat/te), aber hier gilt (für mich) lieber einmal zu kritisch, als die Öffentlichkeit einer Gefahr auszusetzen. Zum anderen…, eigentlich gehört Mördern ein richtiges lebenslänglich und nicht nur 10 Jahre - über den Umweg der Sicherheitsverwahrung bahnt sich die “Gerechtigkeit” dann doch ihren Weg, was mich als Hinterbliebenen freuen würde… . Sühne und Rehabilitierung sind Gutmenschnmist, vor allem der Reha-Gedanke.

    Comment by Wilhelm Entenmann — June 23, 2009 @ on June 23, 2009 at 9:16 am.

  3. Beispielsweise Teile der Volksverhetzungstatbestände oder Teile des Verkehrsrechts(!) wirken präventiv, also wenn gestraft wird ohne dass eine Tat mit einem Geschädigten vorliegt. Aber es gibt da noch etliches mehr, die Internetsperren oder bestimmte Tatbestände bzgl. des Terrorismus.
    Die Guties wissen ja selbst, dass die potentiellen Opfer geschützt werden müssen (zumindest vor der nächsten Wahl), der Ausweg ist hier die p-correcte Prävention. Statt eben, wie Wilhelm feststellt, korrekt zu strafen und mal die gutgemeinte und oft böswirkende Rehabilitierung des Täters hintanzustellen.

    Comment by Silberlöffel — June 23, 2009 @ on June 23, 2009 at 10:18 am.

  4. Es gibt wohl einige Vorträge bei EF zum Thema “Prävention”, auf die ich gerne hiermit verweise, die aber mit einer gew. Vorsicht zu geniessen sind.

    Comment by Silberlöffel — June 23, 2009 @ on June 23, 2009 at 10:49 am.

  5. @WE

    Aber so ein Sexualstraftäter […]

    Die Grenzen sind immer fließend. Zum Beispiel werden Konsumenten von Kinderpornographie mit Kinderschändern gleichgesetzt und ermittlungstechnisch wie im öffentlichen Prangern deutlich überbewertet. Richtige Kinderschänder mit öffentlichen Ansehen werden immer noch totgeschwiegen, weil die sich mit Anwälten wehren werden. Ich bin also dafür Straftäter vollkommen wertneutral zu sehen und ein Grundprinzip war, dass niemand ohne erwiesene Tat und Gerichtsurteil seiner Freiheit beraubt werden darf. Das ist aber hier anders und die Gefahr ist nun mal, dass diese Logik des Strafrechtes auf andere Bereiche ausgeweitet wird. Korrekt wäre es den Deliquenten von vorne herein nicht nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen (war schon > 18 Jahre und damit Ermessenssache des Richters) oder eben bei einer erneuten Straffälligkeit jetzt dann “lebenslänglich” auszusprechen. Pikant auch weiter in diesem Fall: die “Sicherheitsverwahrung” wurde von der bayrischen Politik angeregt und von der Justiz brav umgesetzt. Das verstößt klar gegen die Gewaltenteilung in einem demokratischen Staat.

    @SL

    Die BRD sieht sich als Präventivstaat. Allein schon durch die vielen steuerrechtlichen Stellschrauben gleicht die BRD einer Skinnerbox, in der “Regulierer” den Menschen in gewisse Bahnen lenken wollen. Das Selbstverständnis geht soweit jungen Eltern obligat Sozialarbeiter in das Haus zu schicken, die schaut, ob die Eltern nicht überlastet sind. Als freiwilliges Hilfsangebot sicher, als selbstherrliche Sozial-Guties jedoch kann das in Mobbing ausarteten. Die Devise “maximale Freiheit für jeden” wird in Deutschland mehrheitlich nicht akzeptiert, eben wegen der NS- und SED-Geschichte, von der sich die Mehrheit eben nicht emanzipiert hat. Deutschland ist das Land mit den meisten Regelungen und Verboten.

    Comment by geisteswelt — June 23, 2009 @ on June 23, 2009 at 5:53 pm.

  6. Klar, man will an die Freiheit der Leute ran, aber eben auch strafen (zumindest tendenziell und vor den Wahlen), darum eben ein Mehr an “Prävention”.
    Und Prävention ist eben im geübten Sinn in der Tat schädlich.
    Ob Prävention grundsätzlich schädlich ist, weiss ich allerdings nicht.

    Comment by Silberlöffel — June 24, 2009 @ on June 24, 2009 at 1:37 pm.

  7. “Richtige Kinderschänder mit öffentlichen Ansehen werden immer noch totgeschwiegen, weil die sich mit Anwälten wehren werden.” ist eine gewagte These.

    Comment by Silberlöffel — June 24, 2009 @ on June 24, 2009 at 1:38 pm.

  8. Nicht gewagt, eigentlich auch logisch. Besitz von Kinderpornographie kann man sehr einfach beweisen oder ausschließen. Richtiger Kindesmißbrauch ist ein sehr diffuses Gebiet und wie will man ihn eigentlich greifen, da er nicht auf dem Rasen im Schwimmbad stattfinden wird? Leute, die Geld in einen Anwalt stecken können, können jetzt alle Möglichkeiten des Rechtsstaates in Anspruch nehmen und auch die Ankläger wegen Rufmord belangen. Das kann man bis in die höchsten Distanzen so machen und wird auch so gemacht. Mir persönlich ist so ein Fall bekannt, bei dem ein Mann seine berufliche Stellung mißbraucht hat Kinder zu schänden. Als er in Flagranti erwischt worden ist wurde er zwar entlassen, regelte aber das mit (einem Teil?)der Eltern außergerichtlich, zahlte ihnen also Geld. Heute arbeitet er immer noch mit Kindern und es war/ist eigentlich in der ganzen Kleinstadt bekannt, was das für so eine Type war. Am liebsten hätte ich ihn mal persönlich darauf angesprochen, weil der Typ auch ausgesprochen unangenehm wirkt und die Story mich anfraß. Aber dann hätte ich mich über Jahre mit Anwälten auseinandersetzen müssen, da er eben Geld hatte. Komischerweise habe ich vor kurzem erfahren, dass auch der Staatsanwalt der Stadt Mädchen (diemal ältere, aber minderjährig und auch planmäßig) vergewaltigt haben soll. Vielleicht war das sogar ein guter Kumpel von dem ersten Kinderschänder? Also für meine Thesen habe ich schon gute Gründe. Überall da, wo es nach Kindesmißbrauch riecht und es nach außen großbürgerlich hergeht, da wird viel weggesehen.

    Comment by geisteswelt — June 24, 2009 @ on June 24, 2009 at 2:36 pm.

  9. Eigentlich nicht, bei den Pfaffen vielleicht noch ein wenig, aber auch da entsteht ein Erpressungspotential, das dann auch gut genutzt wird.
    Du scheinst mir ein wenig präzivilisatorischen Szenarien verhaftet wie bspw. bei “Sin City” (guter Film, btw).
    Zusammengefasst ist die mangelnde Strafzumessung das Problem, nicht die mangelnde Aufklärung.

    Comment by Silberlöffel — June 24, 2009 @ on June 24, 2009 at 3:27 pm.

  10. Das überzeugt doch nicht. Ich lebe in keinem Film.

    Comment by geisteswelt — June 24, 2009 @ on June 24, 2009 at 5:09 pm.

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