GeistesWelt

March 8, 2009

Die verlorene Ehre des Jörg Tauss

Filed under: Bundespolitik

Jörg Tauss, Medienexperte der SPD-Bundestagsfraktion, hat zwei Probleme. Einmal, dass die Polizei kinderpornographisches Material auf seinen technischen Geräten gefunden haben will. Und dann ein Darstellungsproblem in den Massenmedien, die zusammen mit der Staatsanwaltschaft eine muntere Hatz auf den Bundestagsabgeordneten machen.

Jörg Tauss hätte per SMS zugesandtes kinderpornographisches Material mit dem umgangssprachlichen, derben Ausdruck “Geil” kommentiert. Wieso wird eigentlich so etwas von der Staatsanwaltschaft öffentlich gemacht? Gibt es hier keinen Täterschutz wie bei vielen anderen? Warum werden hier Details aus den Ermittlungen direkt an die Presse gegeben, die den Beklagten in denkbar schlechtem Licht darstehen lassen? Kann man das etwa nicht als “mediale Hinrichtung” bezeichnen, denn wie soll Tauss sich dagegen wehren können?

Der verantwortliche Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring äußerte sich in Karlsruhe auf Anfrage: Bei den Ermittlungen habe die Staatsanwaltschaft gezielt auch nach Hinweisen gesucht, die gegen den Anfangsverdacht hätten sprechen können. “Das Gegenteil war der Fall. Der Verdacht habe sich vielmehr erhärtet.”

Um den Fall realistisch einschätzen zu können, muß man aber auch betonen, dass der Besitz von “kinderpornographischem Material” für einen Bundestagsabgeordneten nicht per se verboten ist. Er ist sogar moralisch dazu verpflichtet sich über Dinge aus erster Hand eine Meinung zu machen, die er über den Bundestag ggf. für die Allgemeinheit verbieten will. Es ist also gar nicht abwegig, dass Herr Tauss sich gesagt haben kann: “Ich will mal sehen, wie das geht”, um es besser gesetztlich angehen zu können. Klar, dass er im SMS-Kontakt mit dem Kinderporno-Händler incognito Wörter wie “Geil” benutzt um seiner “Undercover-Rolle” gerecht zu werden.

Gemäß dieser Argumentation wäre die Grenze hier in der Masse des pornographischen Materials zu sehen. Also wenn es sich bei Tauss, wie ich der Presse (soweit) entnehmen kann, um nur eine CD und ein paar Handy-Videos mit belastendem Material handelt, dann wäre das für einen Sexsüchtigen klar zu wenig. Wenn es sich jedoch um ganze Festplatten voll von diesem Material handeln würde (auch in Verbindung mit legalem sexuellen Inhalt), dann sähe es anders aus.

Die Frage der Quantität ist es eigentlich die interessant wäre, aber die stellt keiner, soweit denkt keiner. Auch ein Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring muß das nicht unbedingt sofort erkennen, weshalb es eigentlich auch Richter gibt, die sich mehr Zeit für ihre Urteile nehmen als ein Staatsanwalt, der stattdessen der Presse pikante Details aus Tauss’ SMS-Verkehr gibt und damit den Rufmord gegen ihn unterstützt. Denn auch diese Zitate können aus dem Gesamtzusammenhang gerissen worden sein und so bewußt oder aus fachlicher Inkompetenz ein völlig falsches Bild von Jörg Tauss geben.

3 Comments »

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  1. Eine Vorverurteilung eines Verdächtigen ist genau so verwerflich, wie dessen voreiliger “Freispruch”.
    Könnte es nicht sein, daß seinem vehementen Kampft gegen die Internetzensur einfach nur persönliche Motive zugrunde liegen?

    Comment by Wolle — March 8, 2009 @ on March 8, 2009 at 11:03 am.

  2. Könnte es nicht sein, daß seinem vehementen Kampft gegen die Internetzensur einfach nur persönliche Motive zugrunde liegen?

    Nein eigentlich nicht, denn das belastende Material verschaffte er sich nicht über das Internet, sondern über Handy oder Post. Er selber bezeichnete die geplante Internetzensur der Regierung auch als “wirkungslos”, womit er auch zweifelsfrei recht hat. Kinderpornographie ist fast (?) weltweit verboten und die Vertriebswege gehen nur über Privat-Kontakte. So gesehen zeugen solche Einwände von einer politischen Inanspruchnahme dieses Falles a la “wer gegen Überwachung ist, der hat was zu verbergen!”. Übrigens verurteilen sie auch vor, somit ist Kommentar 1 in sich widersprüchlich.

    Sollte es sich im Nachhinein zeigen, dass es sich wirklich nur um einige “belastende” Dateien handeln sollte, dann werte ich es (aus obigen Gründen) als einen Justizskandal, mehr nicht.

    Comment by geisteswelt — March 8, 2009 @ on March 8, 2009 at 11:36 am.

  3. @1:Einen voreiligen Freispruch würde ich es nicht nennen, wenn man fordert, daß Staatsanwälte diskreter vorgehen und wir alle, nicht zuletzt die Medien die Unschulds­ver­mutung wieder ernst nehmen. Genauso verwerflich? Das war vielleicht wirklich nur unglücklich ausgedrückt, aber so wie es dasteht, mag ich es nicht unwidersprochen lassen. Nichts für ungut.

    Comment by Sebastian v. Bomhard — March 11, 2009 @ on March 11, 2009 at 11:48 am.

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