GeistesWelt

February 13, 2009

Schandmordprozeß: muslimische Familie randaliert nach Verurteilung

Filed under: Hamburg

Der Afghane Morsal Obeidi lockte seine Schwester in einen Hinterhalt und erstach sie heimtückisch mit 23 Messerstichen. Begründung: aus Wut über ihren Lebenstil und ihren Willen zur Unabhängigkeit von der Familie. Szenen wie sie im multikulturell bereichtertem Deutschland allmählich zur Normalität gehören. Man spricht beschönigend von “Ehrenmorden”. In diesem Fall war es so, dass der Angeklägte bereits 24 Jahre alt war und damit nach deutschem Recht der Erwachsenenrechtsprechung unterliegt. Ein mutiger Staatsanwalt setzte sich mit dem gefordertem “Lebenslänglich” beim Richter durch. Nun, viele würden den muslimischen Kulturkreis nicht so hassen, wenn er selber nicht mühelos jedes Klischee über ihn tagtäglich selber bestätigen würde. So kam es zu Tumulten bei der Urteilsverkündigung. Der SPIEGEL schreibt dazu:

Nach der Urteilsverkündung kam es vor Gericht zu tumultartigen Szenen: Die Angehörigen schrien auf, stürzten Richtung der gläsernden Sicherheitsabsperrung und trommelten mit den Fäusten dagegen. Ahmad Obeidi selbst warf mit einem Aktenordner nach dem Staatsanwalt, rief: “Du Hurensohn, ich ficke deine Mutter.” Sicherheitsbeamte führten Verwandte Obeidis aus dem Saal. Nach Fernsehberichten musste der Notarzt alarmiert werden, nachdem die Mutter damit gedroht haben soll, sich aus einem Fenster des Gerichtsgebäudes zu stürzen. Außerdem wurde sie zurückgehalten, als sie auf die Straße laufen wollte.

Wahrscheinlich geht der Kriminelle Obeidi für seine Richterbeleidigung straffrei durch und auch dass seine Mutter die öffentliche Ordnung stört, wird schon als normal angesehen. Eigentlich sollte man die ganze Familie ausweisen, den Morsal aber nach Guantanamo, wo er seinen Beitrag für die Mind-Control-Forschung leisten könnte. Oder vielleicht optional auch als WG-Genossen zu dem Gutmenschen hin, der sich über solche Ideen aufregen würde?

4 Comments »

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  1. Alles richtig, nur “Ehrenmord” ist nicht beschönigend.
    Es ist bekanntlich aus linksgrüner Sicht das Übelste überhaupt seine Ehre zu verteidigen (zumindest für Deutsche).
    Nach meiner Kenntnis wird die Revision nichts am Strafmass ändern können, es sei denn sog. Verfahrensfehler werden nachgewiesen. Allerdings ist der Richter frei darin Sachverständigenurteile anzunehmen oder abzulehnen.

    Comment by Silberlöffelchenmitmessinglegierung — February 13, 2009 @ on February 13, 2009 at 12:56 pm.

  2. “Ehrenmord” im Sinne von “Mord der Ehre” ist sicher nicht beschönigend wirkt aber im normalen Gebrauch für mich verharmlosend.

    Ja wenigistens hat der Muslim-Mörder lebenslänglich bekommen,ich glaube zum ersten Mal in der Gesichte des interkulturell unterscheidenem Strafrechts. Aber man hätte die Familie noch belangen sollen. Die ist wie zu erwarten auch nicht clean.

    Comment by geisteswelt — February 13, 2009 @ on February 13, 2009 at 7:27 pm.

  3. Man hätte die Familie auch bei der Urteilsverkündung hart rannehmen sollen, ich verstehe diese Milde nicht.

    Comment by Silberlöffelchenmitmessinglegierung — February 13, 2009 @ on February 13, 2009 at 9:24 pm.

  4. Ja sicher, der Richter kann doch Ordnungsstrafen verhängen? Ratz Fatz Familie mal 3 Tage in Einzelhaft, dann merken auch die mal, das ihre “Ehre” in Deutschland nun überhaupt nichts zählt!

    Comment by geisteswelt — February 14, 2009 @ on February 14, 2009 at 10:23 am.

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