GeistesWelt

December 14, 2008

Antifa-Polizeichef von Passau wurde mit Messer verletzt

Filed under: Bayern

Der Polizeichef von Passau, Alois Mannichl, ist gestern von einem Unbekannten in seinem Wohnhaus mit einem Messer nicht lebensgefährlich verletzt worden. Der mutmaßliche Täter soll nach Presseberichten bei seiner Handlung “Du schickanierst uns nicht mehr!” gerufen und eine Glatze gehabt haben. Die Polizei geht von einem “rechtsextremen” Hintergrund des mutmaßlichen Täters aus.

Der umstrittende Polizeichef soll in der Vergangenheit offen Sympathie für linksextreme Täter gezeigt haben und hat auf der anderen Seite übertriebene Härte gegenüber dem rechten Spektrum zu verantworten. Wie einer Mitteilung der national-sozialistischen NPD in Passau zu entnehmen ist, ist der Grad der Drangsalierung durch die “Antifa” auf ein unerträgliches Niveau in Passau angeschwollen. Mannichl selber wird vorgeworfen eine Gedenkveranstaltung auf einem Friedhof selber massiv gestört zu haben und selbstherrliches Vorgehen bei seiner Amtausübung an den Tag zu legen.

Mannichl, der selber “Antifa-Aktionen” als “begrüßenswert” bezeichnete, “solange sie sich an die Regeln hielten” ist jetzt selber Opfer seiner “Regeln” geworden ein krudes Gewaltverständnis zu haben, das nur Gewalt von Rechts verfolgt, während Gewalt von Links als Teil der Staatsgewalt aufgefaßt wird. Staatsgewalt wird so nicht mehr als neutral und übergeordnet empfunden, sondern als willkürlich und parteiisch. Dass es so weit kommen mußte, ist natürlich tragisch.

11 Comments »

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  1. Juristisch ist wohl dieses Begräbnis eines Altnazis interessant, dem ein Nazi noch eine Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz meinte ins Grab legen zu müssen, LOL.
    Das ist nach §86 StGB zu bewerten (ausser es sind linke Punks, die dürfen das) und die Exhumierung dann nach http://bundesrecht.juris.de/stpo/__87.html .
    Die Ungleichbehandlung rechter und linker Straftäter geht mir auch auf die Nerven, hier wäre ich für mehr Law& Order auch gegen Links.
    So, wie es jetzt geschieht, wird der Leidensdruck (vs. echtes Leiden) der Rechten nur geschürt, während die Linken Oberwasser bekommen.
    Im Prinzip wie in der Weimarer Zeit, nur umgekehrt.

    Comment by Silberlöffelchenmitmessinglegierung — December 15, 2008 @ on December 15, 2008 at 7:32 am.

  2. Aber schau mal:

    §86 StGB: Wer Propagandamittel [zB Hakenkreuzfahnen] im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Jetzt verbreite ich aber nicht Propagandamittel, wenn ich sie vergrabe! Also §86 StGB greift hier überhaupt nicht! Da müßten sie sich schon neue Paragraphen ausdenken. Außerdem! Was sind das für Polizisten, die dann die Hunde scharf machen und den Lappen wieder ausgraben lassen? Irgendwie geht das schon recht weit. Manchmal ist es eben besser, nichts mitzubekommen. Auf normale Anzeigen regagieren die Damen und Herren in Grün ja auch kaum.

    Mittlerweile denke ich auch darüber nach, dass es vielleicht ein Angriff aus dem linksextremen Spektrum war, der als “rechts” getarnt worden wäre. Als Rechter schadet man ja nur seinen eigenen Leuten, wenn er gewalttätig wird. Ich würde mir das doppelt überlegen, weil aus meinem Einzelfall dann wieder ein rechter Präzedenzfall gemacht werden würde.

    Mal nebenbei, hier eine Weltumfrage, ob man NPD-Organisationen das öffentliche Geld sperren sollte. ZZ 54% von 2052 Stimmen meinen “Nein!” Irgendwie scheint diese ganze “gegen Rechts”-Rhetorik nicht zu greifen.

    Comment by geisteswelt — December 15, 2008 @ on December 15, 2008 at 5:37 pm.

  3. Sicherlich ist die Grabbeigabe “Hakenkreu” Verbreitung.

    Comment by Silberlöffelchenmitmessinglegierung — December 16, 2008 @ on December 16, 2008 at 10:30 am.

  4. Nein, Verbreitung heißt öffentlich machen. Jetzt ist eine Beerdigung ein rein privates Ereignis und da greift §86 eben nicht, da er nur das öffentliche Leben regeln soll. Nicht aber Gesinnung oder persönliche Lebenseinstellung eines Bürgers oder hier eines Verstorbenen.

    Das ist wichtig, so wie er geschrieben ist, ist er rechtsstaatlich. Heißt, er achtet die Persönlichkeit des Einzelnen ohne Vorbedingung. So aber wie er mittlerweile verstanden wird schafft er Gesinnungsparagraphen, die natürlich irgendwann einmal gnadenlos mißbraucht werden.

    Comment by geisteswelt — December 16, 2008 @ on December 16, 2008 at 12:45 pm.

  5. Man wird die Beerdigung der Nazigrösse sicherlich als öffentliches Ereignis verstehen können. Wenn sogar die NPD-Spitze anrückt. Ich bin aber kein Jurist.

    Comment by Silberlöffelchenmitmessinglegierung — December 16, 2008 @ on December 16, 2008 at 3:15 pm.

  6. Schau mal! Der Thomas Wulff legt sich doch fast selber in das Grab, als er die Flagge auf den Sarg warf, damit man sie nicht sieht. Wahrscheinlich fiel sie auch gleich bis zum Grund, da ich denke, dass sie den Sarg beim Erde oder Blumen reinschmeißen immer bis ganz unten lassen! Ich gehe von einem letzten Wunsch des Verstorbenen aus und eben nicht einer Verbreitung von verfassungsfeindlichen Symbolen. Das Verfahren gegen Wulff soll noch laufen, aber mein Punkt ist, dass kein deutsches Gericht den Mut hat festzustellen, dass solch eine Handlung eben doch mit dem Grundgestz vereinbar ist, was eine ungeheure Verflachung des demokratischen Selbstverständnis darstellt.

    Comment by geisteswelt — December 16, 2008 @ on December 16, 2008 at 6:51 pm.

  7. Zum Polizistenattentat gibts erstaunliche neue Erkenntnisse:
    “Die Passauer Staatsanwaltschaft hat unterdessen bestätigt, dass sie an der rechtlichen Bewertung der Tat als Mordversuch festhalte. Dass Mannichl nach den bisherigen Ermittlungen mit einem Messer aus seinem eigenen Haushalt verletzt worden sei, ändere nichts an dieser Einschätzung.”

    Die Geschichte ist nun nicht mehr stimmig, gell?

    Comment by Silberlöffelchenmitmessinglegierung — December 16, 2008 @ on December 16, 2008 at 7:24 pm.

  8. Ja hab ich bei PI kurz überflogen, aber es nur als Gerücht abgetan. Aber wenn es stimmen sollte, dann wäre der vermeintlich Rechtsradikale als Schutzbehauptung aufzufassen und der Täter eher ein - nicht ausbezahlter - albanischer Stricher als nun Nazi. Wenn das wieder ein Sebnitz für die deutschen Medien wird, dann kuller ich mich erst mal am Boden.

    Comment by geisteswelt — December 16, 2008 @ on December 16, 2008 at 7:42 pm.

  9. Es war angeblich ein Messer zum Lebkuchenabschneiden, die werden zur Weihnachstzeit an die Haustür gehängt und, naja, angeblich ist dann ein Messer dabei zum Abschneiden für Vorbeikommende.

    Auffällig aber:
    1.) Ein Mörder bringt sein eigenes Messer mit, da muss m.E. noch etwas anderes passiert sein.
    2.) Es ist bekannt was der Täter gesagt hat, aber es existiert kein Phantombild (ja, so heisst das). Angeblich kann sich der Polizist zudem an nichts erinnern.

    Ich habe meine Zweifel an dem anfänglich so klaren Tathergang.

    Comment by Silberlöffelchenmitmessinglegierung — December 16, 2008 @ on December 16, 2008 at 7:49 pm.

  10. Vielleicht war der Täter auch einfach nur sehr unerfahren? Er mochte den Polizisten nicht, sah das Messer an der Tür, klingelte und stach dann einmal zu und ließ den am Boden liegenden zurück? Aber dann war es keine wirklich geplante Tat. Irgendwie ist es verrückt einfach anzuschellen und zuzustechen? Nachbarn könnten einen erkennen oder vielleicht lebte das Opfer auch nicht alleine und Zeugen sind da schnell am Ort? Logischer wäre es, wenn der Täter erst einmal in der Wohnung gewesen wäre, wußte das Opfer ist alleine und dann beim herausgehen schnappte er das Messer und stach im Affekt zu, am besten noch an der Eingangstür, weil man dann noch am ehesten sich ungesehen fühlt. Aber da fehlen zu viele Details! Zu welcher Uhrzeit geschah die Tat? Gab es Spuren im Haushalt selber und wenn ja welche? Falls es wirklich ein ganz anderer Hintergrund gewesen ist, als jetzt angenommen wird, dann läuft es so, dass dann diese Hintergründe erst Monate später langsam durchsickern werden.

    Comment by geisteswelt — December 16, 2008 @ on December 16, 2008 at 8:27 pm.

  11. Was auch ganz übel ist in der deutschen Rechtsprechung ist, dass der Täter nicht wegen Mordversuchs belangt werden kann, da er die Tatwaffe nicht selbst mitgebracht hat.
    Es gibt ja jetzt wieder einen Ehrenmordprozess in dem der Täter vermutlich auch nur wegen Totschlags verurteilt wird, wenn überhaupt, der Arme ist ja möglicherweise schuldunfähig.
    Vgl. auch den lustigen Haustyrannemord (das ist das Fachwort).
    BTW, in Berlin ist jetzt von der Öffentlichkeit unbemerkt auch ein Polizist abgestochen worden, aber der Täter war wohl kein Rechter, sondern eher ein Moslem, wenn meine Infos stimmen.
    Wir haben in D ein Gesinnungsstrafrecht, d.h. es werden brav die Umstände geprüft und die Gesinnung des Täters, dann gibts ganz unterschiedliche Urteile. Sehr willkürlich das alles und dem Richter steht ein sehr großer Ermessungsspielraum zu.
    Das müsste geändert werden, wenns um Gerechtigkeit gehen würde, aber es ist wohl so von Links gewollt.

    Comment by Silberlöffelchenmitmessinglegierung — December 16, 2008 @ on December 16, 2008 at 8:34 pm.

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