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	<title>Comments on: Ergänzung zum Fall Josh Wolf</title>
	<link>http://geisteswelt.blogsome.com/2007/04/11/erganzung-zum-fall-josh-wolf/</link>
	<description>Freiheit statt Sozialismus!</description>
	<pubDate>Sun, 06 Dec 2009 19:30:06 +0000</pubDate>
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		<title>by: Blog-Kommentar</title>
		<link>http://geisteswelt.blogsome.com/2007/04/11/erganzung-zum-fall-josh-wolf/#comment-437</link>
		<pubDate>Wed, 25 Apr 2007 07:10:43 +0100</pubDate>
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					<description>Es sollte voellig ausser Frage stehen, dass Strafverfolgungsbehoerden das Recht haben, saemtliche moeglichen Beweismittel, die zur Aufklaerung von Straftaten verwertbar sind, heranzuziehen. Im vorliegenden Fall haben die Strafverfolgungsbehoerden die gesetzlichen Regeln einwandfrei eingehalten und einen gerichtlichen Herausgabebeschluss vorgelegt. Dieser rotbraune Idiot war aber nicht bereit, dem Folge zu leisten, weshalb er die rechtsstaatlichen Zwangsmassnahmen selbst zu verantworten hatte. Tja, so sind diese rotbraunen Idioten.

Selbstverstaendlich kann 'der Staat' niemals besser sein als dessen Gesellschaft, weshalb es auch manchmal zu fehlerhaften Entscheidungen kommt. Im vorliegenden Fall kann davon aber keine Rede sein. Haette dieser Idiot den Strafverfolgungsbehoerden das Filmmaterial zur Einsicht zur Verfuegung gestellt, haette er sich eine Menge Probleme erspart.

Das Gefasel vom 'Hilfspolizisten' ist absurd. Hier ging es um die Aufklaerung einer Straftat und lediglich ein Beschuldigter hat das Recht, sich der Aufklaerung der Straftat zu verweigern. Da der rotbraune Josh Wolf aber nicht Beschuldigter war, stand ihm dieses Recht nicht zu. Ob er nun Journalist ist oder auch nicht, ist dabei voellig egal.</description>
		<content:encoded><![CDATA[	<p>Es sollte voellig ausser Frage stehen, dass Strafverfolgungsbehoerden das Recht haben, saemtliche moeglichen Beweismittel, die zur Aufklaerung von Straftaten verwertbar sind, heranzuziehen. Im vorliegenden Fall haben die Strafverfolgungsbehoerden die gesetzlichen Regeln einwandfrei eingehalten und einen gerichtlichen Herausgabebeschluss vorgelegt. Dieser rotbraune Idiot war aber nicht bereit, dem Folge zu leisten, weshalb er die rechtsstaatlichen Zwangsmassnahmen selbst zu verantworten hatte. Tja, so sind diese rotbraunen Idioten.</p>
	<p>Selbstverstaendlich kann &#8216;der Staat&#8217; niemals besser sein als dessen Gesellschaft, weshalb es auch manchmal zu fehlerhaften Entscheidungen kommt. Im vorliegenden Fall kann davon aber keine Rede sein. Haette dieser Idiot den Strafverfolgungsbehoerden das Filmmaterial zur Einsicht zur Verfuegung gestellt, haette er sich eine Menge Probleme erspart.</p>
	<p>Das Gefasel vom &#8216;Hilfspolizisten&#8217; ist absurd. Hier ging es um die Aufklaerung einer Straftat und lediglich ein Beschuldigter hat das Recht, sich der Aufklaerung der Straftat zu verweigern. Da der rotbraune Josh Wolf aber nicht Beschuldigter war, stand ihm dieses Recht nicht zu. Ob er nun Journalist ist oder auch nicht, ist dabei voellig egal.</p>
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