Ergänzung zum Fall Josh Wolf
Seit gut sechs Tagen ist der US-amerikanische Videoblogger Josh Wolf nach 224 Tagen in Beugehaft wieder in Freiheit. Die Massenmedien haben den Fall, der so gar nicht zum Image eines Landes passt, das andere Länder mit blutigen Kriegen von Grundrechten, Meinungsfreiheit und Demokratie überzeugen will, so gut es ging ignoriert. Dabei ist der Fall USA gegen Josh Wolf von enormer Bedeutung für Demokratie und Grundrechte in der ganzen Welt.
So berichtete am 9. April der Blogger mit dem Pseudonym “Mein-Parteibuch.com”, der an und für sich mit seinem Kampf gegen ausufernde Justizwillkür in der Bundesrepublik beachtenswert ist. Was jedoch ereignete sich im Fall Josh Wolf?
Der Videoblogger Josh Wolf hat auf der Demonstration gefilmt, einen Ausschnitt seines Filmmaterials veröffentlicht. Das FBI hätte anschließend gern sein Rohmaterial gehabt und ihn zur Demonstration ausgefragt. Ein gutes halbes Jahr später hat Josh Wolf eine gerichtliche Anordnung, geauer gesagt eine sogenannte Subpoena, erhalten, die ihn dazu verpflichtet hat, sein Rohmaterial, seine Kamera und seine Schnittsoftware an die Strafverfolger herauszugeben sowie als Zeuge auszusagen. Da Josh Wolf nicht wollte, dass er als Journalist als Hilfspolizist missbraucht wird, hat er die Erfüllung der Anordnung verweigert und wurde nachfolgend zu einer einjährigen Beugehaft verurteilt.
Jetzt soll das Vorgehen der amerikanischen Justiz skandalös sein, ich versuche es mal mit diesem Zitat zusammenzufassen:
Die Anordnung, dass Josh Wolf seine Kamera abgeben sollte, scheint nur dazu da gewesen zu sein, um Josh Wolf durch den Entzug seines Eigentums für die Wahrnehmung seiner Rechte zu bestrafen. Auch die Verpflichtung zur Aushändigung der Schnittsoftware lässt sich kaum anders erklären, als dass das Gericht gehofft hat, bei Josh Wolf auf raubkopierte Software zu treffen und dadurch ein Druckmittel gegen Josh Wolf in die Hand zu bekommen, damit er von der Wahrnehung seiner Rechte absieht.
Jetzt frage ich mich welches Grundrecht soll bei Josh Wolf verletzt worden sein? Betreibt das Gericht Stalking gegen den armen Josh Wolf oder ist es eher so, dass er die Ermittlungen zu Straftaten bewußt behindern wollte? Dass er sich als Blogger nicht darauf berufen kann ein Journalist zu sein sollte klar sein und den Strafverfolgungsbehörden wissentlich Beweismaterial vorzuenthalten ist einfach kein Grundrecht welches “unveräußerlich” ist und auch sein sollte. Andersrum gesehen, dass die amerikanischen Behörden ihn in Beugehaft nehmen mußten, um an das Material zu kommen zeigt doch, dass die Grundrechte in den U.S.A. noch ernst genommen werden. In Deutschland wäre es doch so, dass in “Null-Komma-Nix” ein Trupp BKA’ler sich Eintritt in die Wohnung verschaffen und die Dinge, um die es dem Gericht geht, samt Blogger einfach mitnehmen. Das machen die so routiniert, dass man keine Chance hat sich dagegen zu wehren!






Es sollte voellig ausser Frage stehen, dass Strafverfolgungsbehoerden das Recht haben, saemtliche moeglichen Beweismittel, die zur Aufklaerung von Straftaten verwertbar sind, heranzuziehen. Im vorliegenden Fall haben die Strafverfolgungsbehoerden die gesetzlichen Regeln einwandfrei eingehalten und einen gerichtlichen Herausgabebeschluss vorgelegt. Dieser rotbraune Idiot war aber nicht bereit, dem Folge zu leisten, weshalb er die rechtsstaatlichen Zwangsmassnahmen selbst zu verantworten hatte. Tja, so sind diese rotbraunen Idioten.
Selbstverstaendlich kann ‘der Staat’ niemals besser sein als dessen Gesellschaft, weshalb es auch manchmal zu fehlerhaften Entscheidungen kommt. Im vorliegenden Fall kann davon aber keine Rede sein. Haette dieser Idiot den Strafverfolgungsbehoerden das Filmmaterial zur Einsicht zur Verfuegung gestellt, haette er sich eine Menge Probleme erspart.
Das Gefasel vom ‘Hilfspolizisten’ ist absurd. Hier ging es um die Aufklaerung einer Straftat und lediglich ein Beschuldigter hat das Recht, sich der Aufklaerung der Straftat zu verweigern. Da der rotbraune Josh Wolf aber nicht Beschuldigter war, stand ihm dieses Recht nicht zu. Ob er nun Journalist ist oder auch nicht, ist dabei voellig egal.
Comment by Blog-Kommentar — April 25, 2007 @ on April 25, 2007 at 7:10 am.