GeistesWelt

March 21, 2007

Leben in Deutschland unter Generalverdacht

Filed under: Gesellschaft, Sachsen
„Mit der Reihenuntersuchung habe zeitiger als geplant begonnen werden müssen, da die Leute schon bis auf die Strasse angestanden hätten. In dem Dresdner Vorort sind am Wochenende rund 3000 Männer zur freiwilligen Abgabe aufgerufen.“

Man könnte meinen, wenn man raten sollte, was hier passiert, dass es sich um eine Reihenuntersuchung für eine Knochenmarksspende für einen kranken Menschen handele, aber man liest dann interessiert weiter:

„Wer keine Probe abgebe, werde sich uns erklären müssen“, sagte ein Ermittler.

Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt im einem Fall von zweifachen sexuellen Kindesmißbrauch und hat sogar schon einen Anfangsverdacht: die 100.000 Menschen männlichen Geschlechts der Region. Wer diesen ungeheuren Verdacht entkräften will stellt sich in die lange Reihe zur Speichelprobe zu den anderen. Wenn man ein wenig über dieses Vorgehen nachdenkt, dann ist es das, was man Umkehrung der Beweislast nennt. Jeder, der in ein Täterprofil hereinpaßt muß den genetischen Fingerabdruck geben, ansonsten macht er sich verdächtig. Wer dann kein Alibi für die Tatzeit hat, hier wäre es der 6. September 2005 und der 10. Januar 2006 hat es beim Verhör nicht leicht. Aber Moment: die Tat liegt mehr als ein ganzes Jahr zurück. Da wird doch kaum ein Mensch noch wissen, was er an diesen Tagen gemacht hätte, oder schlimmer noch: er könnte es nicht mehr glaubhaft beweisen… Also wäre der genetische Fingerabdruck der einzige Weg. Als normaler Bürger kommt man so in die Situation sich vor der Staatsmacht erklären zu müssen, ohne, dass diese reale Beweise, außer ihren Generalverdacht hat. Mit einem Rechtsstaat hat dieses freilich wenig zu tun. Aber solche Fälle von Amtsanmaßung von Ermittlungsbehörden häufen sich in Sachsen bzw Sachsen-Anhalt, ich denke da nur an die „Mikado-Fahndung“, im Rahmen derer alle Kreditkarteninhaber in Deutschland unter Generalverdacht gestellt wurden Kinderpornographie über ihre Karten zu bezahlen. Ein Gericht in Halle (auch in Sachsen-Anhalt) kam dann dazu auch noch zu meinen, dieses Gebaren sei keine Rasterfahndung gewesen. Nun ja, vor der Wende sollen dort in beinah jeder Familie Stasispitzel gehockt haben, vielleicht brauchen die Leute aufgrund ihrer biographischen Prägung polizeistaatliche Beachtung… das Leben wäre sonst vielleicht zu leer und ohne Beachtung…. Vorsichtshalber fügen die Ermittlungsbehörden noch soetwas an:

“Möchten Sie am Reihentest überhaupt nicht teilnehmen, darf die Polizei alleine daraus nicht den Schluss ziehen, dass Sie verdächtig sind. Stets würde die Polizei weitere tatsächliche Anhaltspunkte benötigen, um gegen Sie Ermittlungsmaßnahmen einzuleiten. Ihre fehlende Einwilligung kann auch nicht durch eine richterliche Anordnung ersetzt werden, wie dies bei Maßnahmen gegen einen Beschuldigten der Fall ist. Eine richterliche Anordnung zur zwangsweisen Entnahme einer DNA-Probe ist nur beim Vorliegen konkreter Verdachtsmomente zulässig.”

Wie das mit der Aussage des oben zitierten nicht namentlich genannten Mitarbeiters der Polizei paßt, erschließt sich mir nicht. Und wer glaubt eigentlich, dass Leute, die sich weigern da mitzumachen oder einfach keine Zeit haben nicht in das Fadenkreuz der Ermittler kommen? Sonst würde doch deren Aktionismus überhaupt keinen Sinn machen. Ist die Polizei in Sachsen zu dumm das zu merken oder lügt sie?

Quellen: Untergrundmagazin “Gulli und das private Blog “madchiq.de”

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