Die Steigerungsform des Überwachungsstaates ist ein Präventionsstaat. Der Überwachungsstaat will alles von seinem Bürger (Untertanen) wissen. Der Präventionsstaat will den Bürger im Vorfeld vor dissidentem Verhalten “bewahren”. Vom Selbstverständnis ist die BRD schon ein Präventionssstaat.
Das Gift der gesellschaftlichen Unfreiheit ist ein stilles Gift, welches man gerne übersieht um keine schweren Gedanken zu bekommen. Man schaut weg, solange man sich in “gesellschaftlich aktzeptieren Bahnen” bewegt, an denen die Mehrzahl der Bevölkerung sich orientiert. So funktioniert es auch in jeder Diktatur: in Sovjet-Russland oder im Iran! Die meisten würden auch dort ein völlig normales Leben führen. Dissidenten werden ausgegrenzt und als “Störenfriede” stigmatisiert, die selber Schuld wären.
Bei der Beurteilung einer Gesellschaft lohnt es immer darauf zu achten, wie mit “verteufelten” Minderheiten umgegangen wird. In Deutschland sind dies “Nazis”, die man wegen “Meinungsverbrechen” einsperrt und Sexualstraftäter für die nach Willkür eine “Sicherheitsverwahrung” angeordnet werden kann. Auf unbegrenzte Zeit können sie ihrer Freiheit nach dem Absitzen ihrer Strafe beraubt werden, wenn so genannten “Gutachter” von einer erhöhten (1) Rückfallgefahr ausgehen. Begründet wird diese mit der Rückfallgefahr und nicht mit einer Sühnevorstellung aufgrund einer Tat. All die Jahre sitzt man hinter Gittern oder in einer forensischen Einrichtung aus dem Grund, weil die Gesellschaft einem zutraut etwas “kriminelles” tun zu können. Man sitzt also schon vor einer potentiellen Tat in einem Gefängnis. Wenn man sich das vor Augen führt wird klar, dass hier klassische rechtstaatliche Prinzipien über Bord geworfen werden.
Man kann es in kleinen Artikeln greifen, hier einer der “Süddeutschen”:
Eigentlich hat der 31-jährige Sexualmörder Daniel I. seine Haftstrafe bereits abgesessen - aus dem Gefängnis kommt er trotzdem nicht so bald heraus: Der Regensburger ist der erste Straftäter Deutschlands, der nach Verbüßung einer Jugendstrafe zur nachträglichen Sicherungsverwahrung verurteilt wurde. Das Landgericht Regensburg entschied am Montag, dass von Daniel I. nach wie vor eine erhebliche Gefahr ausgehe und er deshalb auf unbestimmte Zeit nicht freigelassen werden könne.
Ungefähr 10 Jahre saß der Mörder aufgrund eines Mordes an einer Sozialpädagogin in einem Jugendgefängnis. Ob man nach 10 Jahren Gefängnis rückfallgefährdet ist oder nicht kann keiner wissen und regulär hat er ein Recht darauf nach dem Verbüßen einer Freiheitsstrafe dann auch wieder freigelassen zu werden. Bei einem Rückfall müßte er dann mit einer lebenslänglichen Strafe rechnen. Er wäre dann nach Entlassung fast 50 Jahre alt. An für sich schon ein Grund nicht mehr rückfällig zu werden. Dieses Vorgehen wäre von außen nachvollziehbar, orientiert es sich an Fakten. So aber werden “Gutachter” zum Herren über Freiheit oder Gefangenschaft und diese richten über fiktionale Taten des Täters. Man sieht, es ist bei ihnen nicht viel anders als bei den Hexenprozeßen.
Link bei Wikipedia zum Präventionsstaat. Man findet dort auch vieles, was in der BRD bereits realisiert worden ist ohne, dass sich groß einer daran stören würde. Das alte Deutschland schlief die ganze Zeit nur. Nun erwacht es.
(1) erhöht ist nicht ganz richtig, denn ein Gutachter muß zu 100% attestieren, dass seiner Meinung nach kein Rückfall geschehen wird. Da dies kaum einer zu 100% attestieren will und wird sind so genannte “Sicherheitsverwahrungen” zeitlich oft nicht absehbar.